Förderrichtlinien der Stiftung MITARBEIT und Hinweise
| Die Förderung der Stiftung MITARBEIT versteht sich als Starthilfe für neue Initiativen und Gruppen sowie für neue Projekte kleinerer lokaler Organisationen
Wesentlich ist dabei, dass die förderfähigen Aktionen beispielhaft aufzeigen, wie Zusammenschlüsse von freiwillig engagierten Menschen das Leben in unserer Gesellschaft mit bestimmen und mit gestalten können. |
Gefördert werden Aktivitäten, Initiativen und Gruppen, die das Ziel verfolgen:
- einen konkreten Mangel oder Missstand zu beheben
- gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
- persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
- Bürger/innen zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
- Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen
- integrierende Ansätze umzusetzen.
Beantragt werden können:
- Sachmittel / Ausstattungsgegenstände
- Mittel für die Öffentlichkeitsarbeit
- Mittel für die Dokumentationen der Aktion
- Kosten für erste Gründungsschritte
Nicht förderfähig sind:
- Einzelpersonen
- Personalkosten, Honorare
- Bau- und Sanierungsvorhaben sowie Mietkosten
- Tagungen, Ferienfreizeiten, Reisen, Verpflegungskosten
- laufende bzw. bereits beendete Projekte / »etablierte« Initiativen
- Projekte mit großem Fördervolumen
- Vorhaben mit abgeschlossenem Nutzerkreis
- Kindergarten-, Schul- Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien
Antragstellung
Die Starthilfeförderung der Stiftung MITARBEIT richtet sich an solche Aktivitäten und Initiativen, denen sonst keine oder nur unzureichende Fördermöglichkeiten offen stehen und die keinem finanzstarken Dachverband angeschlossen oder zuordenbar sind. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe und kann deshalb niemals Voll-, sondern immer bloß Anschubfinanzierung sein. Ein und dieselbe Aktion/Initiative kann in der Regel nur einmal mit einem Betrag von bis zu € 500,- gefördert werden.
Förderanträge müssen schriftlich (per Post) gestellt werden und folgende Angaben enthalten:
- eine kurze Darstellung der Gruppe/Initiative mit Kontaktdaten und Ansprechperson
- Beschreibung des Vorhabens bzw. der neugegründeten Initiative/Gruppe mit Angaben zu Bedarf, Zielen und Zielgruppe und zeitlichem Ablauf des Projektes/der Maßnahme
- Beschreibung des inhaltlichen Bezugs zur Stiftung MITARBEIT
- eine Übersicht beteiligter Personen und Partner
- eine Übersicht der Kosten und Finanzierung (geplante Einahmen/Ausgaben, Anträge bei anderen Förderern)
- Verwendungszweck für die bei der Stiftung MITARBEIT beantragten Mittel
- Sofern vorhanden: Satzung, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug
Auswahl- und Bewilligungsverfahren
Über die Bewilligung entscheidet ein Gremium der Stiftung MITARBEIT mehrmals im Jahr.
Antragsfristen für Starthilfeanträge im Jahr 2013 sind
- 15. Februar
- 30. April
- 24. Juni
- 15. September
- 25. November
Die Nachricht über die Bewilligung erfolgt jeweils binnen 4 Wochen nach Antragsfrist.
Im Bedarfsfall bemüht sich die Stiftung, kurzfristig eingereichte Anträge auch außerhalb der Antragsfristen zu entscheiden.
Eine nachträgliche finanzielle Bezuschussung bereits abgeschlossener Aktivitäten ist ausgeschlossen.
Jubiläumsfonds Starthilfe 2013 – 50 Jahre Stiftung MITARBEIT
Im Jahr 2013 besteht die Stiftung MITARBEIT seit 50 Jahren. Zu diesem Anlass hat die Stiftung MITARBEIT den »Jubiläumsfonds Starthilfe 2013« eingerichtet. Im Rahmen dieser Sonderförderung wird der Förderbetrag der Starthilfeförderung von 500 Euro um bis zu 1500 Euro erhöht und an ausgewählte Gruppen, Initiativen oder Vereine vergeben. Voraussetzung ist, dass zunächst ein Antrag im Rahmen der regulären Starthilfeförderung gestellt wird. Hier beträgt die Förderhöhe bis zu 500 Euro. Besteht ein Interesse der Organisation an der Jubiläumsförderung muss diesem Antrag eine inhaltliche Begründung sowie ein weiterer Kostenplan für die erhöhte Fördersumme beigefügt werden. Eine Bewilligung de Antrags im Rahmen der regulären Starthilfeförderung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Jubiläumsfonds Starthilfe 2013. Für die Jubiläumsförderung 2013 gelten die Förderrichtlinien der Starthilfe.
Der Jubiläumsfonds Starthilfe 2013 wird in zwei Förderrunden vergeben.
Antragsschluss für Runde 1 ist der 30. April 2013.
Antragsschluss für Runde 2 ist der 15. September 2013.
Die geförderten Jubiläumsprojekte werden auf der Website der Stiftung MITARBEIT präsentiert.
Kontakt
Stiftung MITARBEIT
Ellerstraße 67
D-53119 Bonn
Telefon: 0228-60424-0
Fax: 0228-60424-22
E-Mail: starthilfe( at )mitarbeit.de
- Die Förderrichtlinien der Stiftung als pdf (ca. 100 KB)
Der Jubiläumsfonds Starthilfe 2013 wird unterstützt von der Andreas-Mohn-Stiftung


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