Rundbrief Bürgerbeteiligung I/2000
Bürgergutachten »Bürgeramt Hannover Süd-Ost« (1/3)
167 Einwohnerinnen und Einwohner aus dem Südosten Hannovers planten, wie bürgernahe Verwaltung vor Ort aussehen soll
»Mitmachen, und dabei städtische Planungs- und Entscheidungsprozesse unterstützen: mit dem Bürgergutachten hat die Stadt Hannover Neuland betreten«, so leiten der Oberbürgermeister und der Organisations- und Personaldezernent der Landeshauptstadt Hannover die Dokumentation des Bürgergutachtens ein.
Im Zuge ihrer Verwaltungsreform richtet die Landeshauptstadt Hannover Bürgerämter ein. Diese sollen den Ansprüchen derer entsprechen, die sie nutzen, also den Einwohnerinnen und Einwohnern. Deshalb bezog die Landeshauptstadt Hannover die Betroffenen in die Planung mit ein und führte 1998/99 ein Bürgergutachten zum Thema Bürgeramt durch.
Ein bzw. zwei Bürgerämter sollen im Südosten Hannovers eingerichtet werden. Dazu gaben die Bürgergutachterinnen und -gutachter der Stadt Hannover insgesamt 91 Empfehlungen. Neben den Vorschlägen für die einzurichtenden Bürgerämter erhielt die Stadt wertvolle Hinweise, wie sie die bereits bestehenden Bürgerämter optimieren kann. Einige der Empfehlungen sind darüber hinaus auch für andere Bereiche der Verwaltung interessant.
Was ist ein Bürgeramt?
Ein Bürgeramt ist eine Anlaufstelle der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger, wo sie umfassend Informationen einholen und Anliegen erledigen können.
So bündeln die hannoverschen Bürgerämter Verwaltungsanliegen aus verschiedenen Ämtern, v. a. aus dem Einwohnermelde- und Ordnungsamt. Voraussetzung ist, dass viele Personen das Anliegen erledigen wollen oder müssen und dass die Bearbeitung nicht lange dauert. Das ist z. B. bei Anmeldungen der Fall.
Außerdem kann man sich in den Bürgerämtern über Rat und Verwaltung sowie über Einrichtungen der Landeshauptstadt Hannover informieren. Selbst einige nicht-städtische Anliegen werden hier bearbeitet oder zumindest weitergeleitet, z. B. Anmeldeanträge für ein Radio oder Telefon. Darüber hinaus gibt es Beratungsstunden, z. B. der Polizei und des Versorgungsamtes.
Warum ein Bürgergutachten?
Ein Bürgeramt bietet seine Dienstleistungen allen Einwohnerinnen und Einwohnern seines Einzugsgebietes an. Es muss damit sehr unterschiedliche Ansprüche erfüllen. Um diese schon in der Planung berücksichtigen zu können, entschied sich die Landeshauptstadt Hannover dazu, ein Bürgergutachten durchzuführen.
Die Zufallsauswahl bei diesem Beteiligungsverfahren gewährleistet, dass eine heterogene Teilnehmerschaft ein breites Spektrum an Meinungen und Ansprüchen in das Verfahren einbringt und Empfehlungen entwickelt. Mit Hilfe der Zufallsauswahl wird erreicht, dass auch diejenigen mitmachen, die es nicht gewohnt sind, ihre Interessen und Meinungen zu äußern.
Das Verfahren ermöglicht gleichzeitig, alle Themenbereiche, die mit der Einrichtung eines Bürgeramtes zusammenhängen, systematisch zu bearbeiten. So entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Empfehlungen zu fünf Themenbereichen (siehe unten). Durch die intensive Arbeit ”am Stück«, nämlich vier Tage lang, findet ein intensiver Meinungsaustausch statt. Impulsreferate geben fachlichen Input. Auf diesem Wege entstehen fundierte Empfehlungen.
Ein weiterer Anlass, das Bürgergutachten in Auftrag zu geben, ergab sich für die Landeshauptstadt Hannover aus ihrem Verwaltungsreformprogramm. Es verlangt u. a., Bürgergutachten als eine für sie neue Form der Bürgerbeteiligung zu erproben und auf ihre Eignung für die eigene Arbeit zu überprüfen. Die abschließende Bewertung kommt anhand der Kriterien Intensität der Beteiligung, Aktivierung von Bürgerwissen und –erfahrung, Qualität der Ergebnisse sowie Verlässlichkeit von Projektorganisation- und Ablauf zu einem durchweg positiven Ergebnis.
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