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Rundbrief Bürgerbeteiligung I/2000

Bürgergutachten »Bürgeramt Hannover Süd-Ost« (3/3)

Öffentlichkeitsarbeit für die Hannoverschen Bürgerämter
Wie sich zu Beginn der Bürgergruppen herausstellte, wusste ein Großteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht, was sich hinter dem Begriff ”Bürgeramt« verbirgt. Auch andere Tätigkeitsfelder der Stadt Hannover waren wenig bekannt. Daher war die Hauptforderung in diesem Themenbereich, die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt auszubauen. Dazu sollten nach Ansicht der Bürgergutachterinnen und -gutachter umfangreiche Möglichkeiten genutzt werden, z. B. Aktionen, Informationsstände und -broschüren, Berichte in Zeitung, Funk und Fernsehen und natürlich im Internet. Ein Logo oder Slogan könnte den Wiedererkennungswert der Bürgerämter steigern.

Standort/e innerhalb des Einzugsgebietes
Eine der kniffligsten Fragen war, ob für das Einzugsgebiet Hannover-Südost ein Bürgeramt ausreicht, oder ob zwei notwendig sind. Gleichzeitig sollten die Bürgergutachterinnen und -gutachter Bereiche innerhalb des Einzugsgebietes festlegen, wo die Stadt Hannover das Bürgeramt bzw. die Bürgerämter einrichteten soll. Bei der Suche nach diesen Standortbereichen berücksichtigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestimmte Kriterien, die die Stadt Hannover für die Suche aufgestellt hatte. Die Herausforderung lag in der Struktur des Einzugsgebietes. Dieses besteht aus neun recht unterschiedlichen Stadtteilen, die zum Teil schlecht miteinander verbunden sind.

Auf Grund dieser Struktur kamen die Bürgergutachterinnen und -gutachter zu dem Schluss, dass ein Bürgeramt für alle unbefriedigend wäre, und forderten daher zwei Bürgerämter für das Einzugsgebiet. Da sich beide Einrichtungen nicht gleichzeitig realisieren lassen, stellten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch der heiklen Frage, in welcher Reihenfolge dabei denn vorgegangen werden soll.

Wie geht es weiter?
Im Sommer 1999 hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover die Umsetzbarkeit der einzelnen Empfehlungen geprüft und ihre Ergebnisse in einer Stellungnahme zusammengefasst. Es zeigte sich, dass die Stadt bis auf wenige Ausnahmen alle Empfehlungen weiter verfolgen wird. Die Stellungnahme wurde an die Stadtbezirksräte und die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet und in einer öffentlichen Sitzung des Organisations- und Personalausschusses im September 1999 vorgestellt, zu der die Bürgergutachterinnen und -gutachter eingeladen waren.

Im November 1999 kamen Vertreter der Verwaltung und die Bürgergutachterinnen und -gutachter zusammen, um die Stellungnahme sowie das weitere Vorgehen zu diskutieren.

Bei dieser Veranstaltung gründeten sich zwei Arbeitsgruppen, die die Umsetzung der Empfehlungen zu den Themenfeldern »Gestaltung des Bürgeramtes« und »Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerämter« begleiten werden. Neben Vertretern der Verwaltung arbeiten in diesen Gruppen auch Bürgergutachterinnen und -gutachter mit. Die Gruppe »Gestaltung des Bürgeramtes« hat ihre Arbeit bereits Ende 1999 aufgenommen, die Gruppe »Öffentlichkeitsarbeit« startete im März 2000. Ziel ist es, das Erste der zwei geplanten Bürgerämter für Hannover-Südost bis zum Mai 2000 einzurichten.

Kontakt und Information
Das Bürgergutachten Bürgeramt Hannover-Südost ist gegen eine Schutzgebühr von 15 € zu erhalten bei:
Landeshauptstadt Hannover
11.1 PL-ASA
Postfach 125
D-30001 Hannover
Ansprechpartner:
Werner Ascher
Telefon (05 11) 16 84-23 22
E-Mail:
werner.ascher.10( at )hannover-stadt.de

Das Bürgergutachten wurde bearbeitet von:
KoRiS – Kommunikative Stadt- und
Regionalentwicklung Sinning & Knieling GbR
Gundis Bader/Heidi Sinning (Projektleitung)
im TCH, Vahrenwalder Straße 7
D-30165 Hannover
Telefon (05 11) 93 57-15 0
E-Mail:
koris( at )t-online.de

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