Rundbrief Bürgerbeteiligung I/2001
Saarlouis: Ein Bürgerentscheid findet nicht statt (2/2)
Kaufleute und Gastronomen zeigten Unterstützungsbereitschaft, sodass an zahlreichen Stellen in der Innenstadt – neben jeweils bekannt gemachten Ansprechpartnern in den acht Stadtteilen – Unterschriften zur Unterstützung des Bürgerbegehrens abgegeben werden konnten. Die InitiatorInnen mobilisierten AnhängerInnen zu Hausverteilungen der Informations- und Unterschriftenblätter bzw. auch zu Hausbesuchen und aktivem Werben für das Bürgerbegehren.
Unterstützer der Aktion hatten neben Ihrer Unterschrift ihren vollen Namen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung in Saarlouis anzugeben.
Die Presse begleitete das Unterfangen mit einer relativ ausführlichen Berichterstattung – motiviert durch den landesweiten »Modellcharakter« (inzwischen hat es erste »Nachahmungen« anderenorts gegeben).
Für die »Aktion Bürgerentscheid – Unterschriftensammlung gegen die Eckpavillons auf dem Großen Markt« gab es acht Wochen Zeit, davon lagen 6 Wochen in den saarländischen Sommer-Schulferien.
Das Bürgerbegehren zielte auf einen Bürgerentscheid zu der Frage »Sollen die Ecken des Großen Marktes nach der vorgeschlagenen Konzeption ... bebaut werden?«.
CDU und Oberbürgermeister verbreiteten in öffentlichen Äußerungen skeptische Hinweise über die Erfolgsaussichten der Aktion, äußerten bislang Zweifel an der Rechtmäßigkeit bzw. formellen Richtigkeit und schließlich stellt der OB – während die Aktion lief – veränderte Pläne für die Gestaltung des Großen Marktes vor.
Schließlich zeigte sich, dass nahezu 9000 Unterschriften – deutlich über dem erforderlichen o.a. Quorum – von UnterstützerInnen der Aktion Bürgerbegehren gesammelt wurden.
Der Stadtrat befasste sich am 24.8.2000 damit, Oberbürgermeister und Stadtratsmehrheit zweifelten nicht mehr an der Rechtmäßigkeit und schließlich wurde mit den Stimmen der CDU- und SPD-Fraktion der am 30.8.2000 in der Saarlouiser Stadtrundschau amtlich bekannt gemachte Beschluss gefasst:
»1. Der Stadtrat stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. 2. Der Stadtratsbeschluss vom 20.06.00 zu dem Tagesordnungspunkt 4 Nr. 4: »Der Stadtrat hält an der von Prof. Schmidt vorgeschlagenen Konzeption der Eckbebauung fest. Begonnen werden soll auf der Kirchenseite und zwar vor dem Rathaus; die Weiterführung erfolgt an der Ecke Silberherzstraße« wird aufgehoben. 3. Die Ecken des Großen Marktes werden nicht nach der vorgeschlagenen Konzeption von Prof. Schmidt (Eck-Pavillons) bebaut. Dem Bürgerbehren ist damit entsprochen. Ein Bürgerentscheid findet nicht statt.«
Angemerkt sei, dass sich nach weiteren Beratungen und Beschlüssen im Stadtrat eine Bürgerbefragung im Verlauf des November 2000 zu der von Oberbürgermeister und Stadtplanern der Verwaltung entwickelten modifizierten Gestaltungskonzeption anschloss. Dabei überwogen die ablehnenden schriftlichen Rückantworten die zustimmenden. Der Oberbürgermeister gestand in öffentlicher Ratssitzung »eine Niederlage« ein, der Rat beauftragte die Verwaltung, bis zum April 2001 zunächst Möglichkeiten der Schaffung einer Tiefgarage unter dem Marktplatz zu prüfen. Die Gestaltung auf dem Platz selbst ist weiterhin offen. Derweil hat in Saarlouis in den zurückliegenden Monaten manches andere kommunalpolitische Thema einen Platz ganz oben auf der Hit-Liste gefunden.
Information und Kontakt
Michael Heck
Auf der Dellt 64
D-66740 Saarlouis
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