Rundbrief Bürgerbeteiligung II/1998
Gemeinschaftsstiftungen: Anstifter zu Bürgerengagement
Ein neuartiger Stiftungstyp erweckt Aufmerksamkeit, wenn es um neue Modelle der kommunalen Bürgerbeteiligung geht: Die Gemeinschaftsstiftung. Mit der Stadt Stiftung Gütersloh und der Bürgerstiftung Hannover existieren zur Zeit zwei Institutionen dieses aus den USA (re-)importierten Stiftungstyps, der zum einen die Bürgerinnen und Bürger zum Spenden für das Gemeinwesen Stadt anstiften will und zum anderen bürgerliches Engagement und die Übernahme von mehr Mitverantwortung für konkrete Projekte der Stadtentwicklung anstrebt.
Per definitionem ist eine Gemeinschaftsstiftung eine von Institutionen und staatlichen Behörden unabhängige, gemeinnützige Organisation, die das Ziel verfolgt, Spenden von einem breiten Spektrum an Förderern zu sammeln und zu verteilen, um damit wichtige Bedürfnisse in einem spezifischen geographischen Gebiet decken zu können. Dabei haben Stiftungen natürlich schon immer in einer spezifischen Nähe zur Stadt gestanden: Schon im Mittelalter sorgten sich zunächst vor allem die christliche Kirche, später auch das Bürgertum (z.B. Jakob Fugger, Johann Friedrich Städel) als Rechtsträger und Treuhänder der meisten Stiftungen vor allem um Einrichtungen für das Erziehungssystem und die Kultur sowie insbesondere für die städtische Kranken-, Siechen- und Altersversorgung. Der neuartige Typ der Gemeinschaftsstiftung setzt jedoch nicht nur auf das Verteilen von Fördermitteln, sondern er baut stark auf die Verantwortung und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen Stadt. Bei der Suche nach sozialen oder kulturellen Projekten, die z.B. aus finanziellen oder politischen Gründen von der Kommune oder anderen gemeinnützigen Organisationen nicht umgesetzt werden können, sollen die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidungsfindung und an der anschließenden Verwirklichung beteiligt werden. Damit sind die Gemeinschaftsstiftungen als sogenannte operative Stiftungen zu verstehen, die mit eigenem Personal – hier also mit den ehrenamtlich tätigen Bewohnern und Bewohnerinnnen einer Stadt oder Region – selbst an Lösungs- und Umsetzungsmodellen für bestimmte Projekte arbeiten. In den USA bestehen bereits weit über 400 sogenannte Community Foundations und auch in Kanada und Großbritannien hat das Konzept der Gemeinschaftsstiftungen mittlerweile erfolgreich Fuß gefaßt.
Die Stadt Stiftung Gütersloh – von dem Unternehmer und Vorstandsvorsitzenden der Bertelsmann Stiftung Reinhard Mohn ins Leben gerufen – will insbesondere kulturelle und soziale Belange in der Region Gütersloh fördern. Seit der Aufnahme ihrer Arbeit im Januar 1997 hat die Stiftung nicht nur Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gütersloh zum Spenden für das Gemeinwohl bewegen können – das Stiftungskapital wuchs von anfänglich 1Millionen € auf mittlerweile 1,55 Millionen €-, sie hat vor allem durch das Engagement vieler Einwohner der Stadt interessante Projekte wie z.B. das Projekt »Schulen ans Netz«, das Angebot »Basketball bei Nacht« oder einen Nachtbus in die Nachbarstadt Bielefeld auf den Weg gebracht. Während das Hauptaugenmerk bisher überwiegend Jugendprojekten galt, geraten nun zusehends auch andere Themen wie »ehrenamtliche Pfleger« oder ein Architektenwettbewerb für ein denkmalgeschütztes Gebäude ins Blickfeld. Unter dem Motto »Wir für unsere Stadt« ist man dabei immer bemüht, einerseits Förderer, andererseits aber vor allem Bürgerinnen und Bürger für ehrenamtliches Engagement im Rahmen dieser Projekte zu gewinnen.
Auch die zweite Gemeinschaftsstiftung, die etwa zeitgleich durch Initiative von Prof. Dr. Christian Pfeiffer entstandene Bürgerstiftung Hannover, hat sich zum Ziel gesetzt, Projekte in den Bereichen Jugend, Kultur und Soziales zu initiieren und zu fördern. Anders als in Gütersloh wurde die Stiftung nicht von einem großen Unternehmer, sondern von einem rund 50 Personen umfassenden Intitiativkreis errichtet. Durch das Stiften von mindestens 1.500 € ergab sich das Startkapital von rund 85.000 €, deren Spender nun die sogenannte Stiftungsversammlung bilden. Diese Versammlung wählt einen unabhängigen Stiftungsrat, der wiederum den Vorstand bestimmt. Während in Gütersloh nur die Mitglieder des Stiftungsbeirates in den Fachausschüssen mitarbeiten können, stehen diese bei der Bürgerstiftung Hannover allen Stifterinnen und Stiftern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Erste Projekte der Bürgerstiftung sind z.B. eine Nachmittagsbetreuung für Kinder, ein Wettbewerb »Unsere Schule soll schöner und besser werden« und die Gründung einer Freiwilligenagentur.
Mit Blick auf eine erfolgreiche Motivation und starke Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern steht bei der Gründung einer Gemeinschaftsstiftung – neben dem Einwerben des Grundkapitals – die Frage der Organisation einer Gemeinschaftsstiftung im Vordergrund. In Gütersloh beruft ein vom Stifter bestimmtes Kuratorium die Mitglieder des Beirates, die wiederum in drei Fachausschüssen ehrenamtlich tätig sind. Ferner hat das Kuratorium zwei Geschäftsführer benannt, von denen einer hauptberuflich Geschäftsführer der Bertelsmann-Stiftung ist. Um die weitere Arbeit vor allem im Jugendbereich operationalisieren zu können, wurde Anfang 1998 ein achtköpfiger Juniorenbeirat ins Leben gerufen. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich in den jeweiligen Projekten engagieren. Verglichen mit der Stiftung in Hannover, in der allen Interessierten die Arbeit in den Fachausschüssen ermöglicht wird, kann man in Gütersloh also eher von einem »top-down«, in Hannover dagegen von einem »bottom up«-Modell sprechen. Insgesamt setzen beide Stiftungen bei ihrer Arbeit stark auf den (hauptberuflichen) Einfluß, den die jeweiligen Mitglieder der Gremien in der Stadt geltend machen können. Der Erfolg der Stiftungsarbeit ist aber zweifellos auch abhängig von der – derzeit noch relativ hohen – Kooperationsbereitschaft der Kommune.
Interesse an der Gründung von Gemeinschaftsstiftungen gibt es derzeit u.a. in den Städten Aachen, Berlin, Dresden, Hamburg, Heidelberg/Mannheim, Wolfsburg und Wiesbaden. Die bisher überwiegend positiven Erfahrungen aus den USA, Gütersloh und Hannover sowie Schätzungen, daß in den kommenden Jahren bis zu 1,3 Billionen € in Deutschland vererbt werden sollen, lassen erwarten, daß Gemeinschaftsstiftungen künftig einen nennenswerten Beitrag zur Ausgestaltung einer lebendigeren Demokratie und zur Lösung gesellschaftlicher Probleme leisten können. Da auch die Politik die Bedeutung des Themas Stiftungen erkannt hat, besteht ferner Hoffnung, daß Stiftungsgründungen künftig erleichtert werden: So legte u.a. die grüne Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer im November 1997 einen Gesetzentwurf zur Erleichterung von Stiftungsgründungen vor. Bei der Beratung über diesen Gesetzentwurf einigten sich die Parteien im Deutschen Bundestag darauf, die Reform des Stiftungsrechts zusammen mit der Steuerreform nach den Bundestagswahlen im Herbst 1998 durchzuführen.
Kontakt und Information:
André Christian Wolf (Mitglied im Juniorenbeirat der Stadt Stiftung Gütersloh) •
Westenhellweg 114 • D-44137 Dortmund • Telefon (02 31) 16 23 34 • E-Mail: awolf( at )rp.uni-dortmund.de
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