Rundbrief Bürgerbeteiligung I/1999
Fördermittel für Eigeninitiative von Jugendlichen
Jugendliche mit Initiative und Engagement für ihr Umfeld sind eine sensible Zielgruppe, die allzu oft nicht ernst genommen und häufig aus dem Blick insbesondere von Förderinstitutionen gerät. Wenn sich dann noch mehrere Jugendliche zusammentun, die für die kreative Umsetzung ihrer Ideen womöglich auch Geld benötigen, wird ihnen nur selten bereitwillige Unterstützung zuteil.
Die EU fördert Jugendinitiativen seit 1989 zunächst unter verschiedenen Bezeichnungen und seit 1995 als Aktionsbereich A.II.1 im Programm »Jugend für Europa III«. Im Mittelpunkt des Programms steht die Förderung von Projekten, an denen Jugendliche unmittelbar beteiligt sind, als da wären internationaler Jugendaustausch, freiwillige Dienste in anderen EU-Ländern und eben Jugendinitiativen. Letztere unterscheiden sich allerdings klar in einem wesentlichen Punkt von den beiden vorhergehenden: Jugendinitiativen zielen nicht primär auf eine internationale Begegnung mit anderen Jugendgruppen, sondern spielen sich zunächst im örtlichen oder regionalen Rahmen der beteiligten Jugendlichen ab.
Wie eingangs schon angedeutet, sind »Eigeninitiative« und Kreativität» wichtige Schlüsselbegriffe zur Charakterisierung von Jugendinitiativen. Diese Fähigkeiten bei Jugendlichen zu wecken und zu fördern und damit einen Beitrag zur persönlichen Entwicklung zu leisten, ist die eigentliche Absicht, die sich hinter der Aktion A.II.1 verbirgt. Dementsprechend hoch ist der Stellenwert, den das Programm und das Deutsche Büro »Jugend für Europa« diesem Aktionsbereich zumißt, denn wo sonst können Jugendliche zur Verwirklichung von »Eigeninitiative« durch »Kreativität« eine finanzielle Unterstützung für ein Projekt über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr, in Ausnahmefällen bis zwei Jahren, erwarten?
Dabei stehen natürlich Initiativen, die von Jugendlichen selbst organisiert werden – das heißt geplant, verwaltet und durchgeführt – ganz deutlich im Vordergrund der Förderung. Die Aktion A.II.1 in »Jugend für Europa III« versteht sich insofern nicht als ein Förderinstrument für Programmangebote an Jugendliche, sondern für Aktivitäten von Jugendlichen. Die Rolle von Jugendbetreuern/innen soll dabei auf eine unterstützende und beratende Funktion beschränkt sein. Jugendverbände, Bildungswerke und andere in der Jugendarbeit tätigen Organsiationen sollten sich von diesem Programmteil in soweit angesprochen fühlen, als daß sie Jugendinitiativen in ihrem Umfeld mit Hilfe solcher Fördermöglichkeiten eine finanziellen Basis für deren Aktivitäten eröffnen können. Ihnen kommt dementsprechend mitunter die Aufgabe zu, Jugendliche über diese Fördermöglichkeit zu informieren und ihnen bei der Antragstellung behilflich zu sein.
Das Deutsche Büro ist für die Umsetzung von »Jugend für Europa III« auf nationaler Ebene zuständig. Um dem besonderen Charakter der Aktion A.II.1 - Jugendinitiativen Rechnung zu tragen, konnte 1995 die Stiftung MITARBEIT zur Übernahme wesentlicher Aufgaben gewonnen werden. Diese verfügt bereits über jahrelange Erfahrungen mit Jugendinitiativ-projekten und ist kompetent, wenn es darum geht, neue Initiativen zu beraten und zu begleiten. Ansprechpartner ist Stefan Kanther, Telefon (02 28) 6 04 24-13.
Wie ist der Weg der Antragstellung?
Der nächste Antragstermin ist der 1. Oktober 1999. Dieser Termin bezieht sich auf Projekte die in der Zeit zwischen dem 1.2. und 30.6. 2000 starten. Die Projekte müssen einen Durchführungszeitraum zwischen 3 und 12 Monate aufweisen.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und Antragsformulare gibt es beim Deutschen Büro, Heike Hornig, Hochkreuzallee 20, 53175 Bonn, Telefon (0228/9506-219.
Antragsberatung bei, Stiftung MITARBEIT, Bornheimer Str. 37, D-53111 Bonn
Telefon (02 28) 6 04 24-13.
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