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Rundbrief Bürgerbeteiligung I/1999

Erwerbsarbeit – Bürgerschaftliches Engagement – Eigenarbeit: Das Münchner Modell (2/3)

4. Bürgerschaftliches Engagement in der Arbeitslosigkeit
Die Arbeitsverwaltung soll insbesondere sozial benachteiligte Arbeitslose ermutigen, sich im Rahmen des Münchner Modells bürgerschaftlich zu engagieren. Dies muß grundsätzlich freiwillig sein. Ziel ist der Erhalt der fachlichen und sozialen Qualifikationen sowie die Integration der Menschen. Arbeitslose, die sich bürgerschaftlich engagieren wollen, erhalten die bisherigen Transferzahlungen und eine zusätzliche Aufwandsentschädigung aus Stiftungsgeldern.


5. Wem nützt das Münchner Modell?
5.1 Das Münchner Modell nützt uns allen
Bürgerschaftliches Engagement spricht Menschen an, die nicht nur aktive Mitarbeiter, sondern auch aktive Mitbürger sein wollen; Menschen, die neben der Erwerbsarbeit »immer schon etwas anderes« machen wollten. Sie gewinnen damit zusätzliche Tätigkeitsbereiche, die sie selbstbestimmt und nach eigenen Interessen gestalten können.
Sie können flexibel in verschiedenen Welten arbeiten, ihr Fähigkeitsspektrum erweitern und differenzierte Perspektiven entwickeln, die sie jeweils für die verschiedenen Bereiche fruchtbar machen können. Sie lernen, vernetzt zu denken und erlangen Grenzgänger-Kompetenzen. »Bürgerschaftliches Engagement als Bildung« kann auch eine Erprobungsphase sein, in der Mitarbeiter nach ihren dauerhaften Engagementfeldern suchen.
Bei der Eigenarbeit können Menschen selbstbestimmt und »eigensinnig« in eigener Zeit-Regie Dinge nach ihren Wünschen herstellen. Sie können ihre Fähigkeiten erproben, kreativ sein und sich bilden; sie können sich Tätigkeitsfelder erschließen, die neben der Erwerbsarbeit für ihr Leben bedeutsam sind.
Menschen, die sich in der Phase der Bürger- und Eigenzeit befinden, reduzieren damit ihre Erwerbszeit und entlasten so den Arbeitsmarkt. Durch Bürgerschaftliches Engagement entsteht soziales Kapital in der Gesellschaft; Eigeninitiative und Verantwortung werden gestärkt; der soziale Nahbereich wird selbstbestimmt gestaltet; die Kommunen werden entlastet; das Subsidiaritätsprinzip kann mit neuem Leben gefüllt werden: das Engagement der Bürger hat Vorrang vor staatlichen Zuständigkeiten. Menschen sind integriert, selbst wenn sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind. Die neuen Erfahrungen in den unterschiedlichen Tätigkeiten können die dauerhafte Bereitschaft zu Teilzeitarbeit fördern.

5.2 Das Münchner Modell nützt den Unternehmen
Die Unternehmen erhalten lernende, kreative und innovative Mitarbeiter, die sich in unterschiedlichen Welten bewegen können. Diese verfügen über soziale und kommunikative Kompetenzen und stärken das Sozialkapital des Unternehmens. Die Unterstützung Bürgerschaftlichen Engagements wirkt positiv auf das unternehmerische Image und ist darüber hinaus eine lnvestition für den Unternehmensstandort.

5.3 Das Münchner Modell nützt den sozialen, ökologischen und kulturellen Einrichtungen
Für die sozialen, ökologischen und kulturellen Einrichtungen ist es von Vorteil, wenn ihnen zeitweise fachkompetente Mitarbeiter (aus einer anderen Welt) zur Verfügung stehen. Gefördert wird die stärkere und flexible Vernetzung zwischen den Bürgern und diesen Einrichtungen.


6. Das Stiftungsmodell (Organisation)
Im Münchner Modell ist ein Stiftungsrat vorgesehen, der alle beteiligten Institutionen umfaßt. Der Stiftungsrat setzt ein Dialogzentrum ein, das Unternehmen, Beschäftigte sowie soziale, ökologische und kulturelle Einrichtungen zusammenführt.


Abb. 5: Das Dialogzentrum

Dieses Dialogzentrum ist das Herz des Münchner Modells: Es koordiniert das »Brauchen« der sozialen, ökologischen und kulturellen Einsatzfelder, den »Bedarf« der Unternehmen, das »Wollen« und »Können« der interessierten Mitarbeiter und die übergeordneten allgemeinen »Belange der Region«. Ein vom Stiftungsrat beauftragter Ausschuß muß die Gemeinnützigkeit der Tätigkeitsfelder gewährleisten. Ein unabhängiges Dialogzentrum bietet Kooperationsmöglichkeiten für neue und bereits bestehende Bürgerinstitutionen an (wie etwa Freiwilligen-Agenturen, Existenzgründer-Häuser usw.).

7. Das Stiftungsmodell (Finanzierung)

Abb. 6: Die Stiftung Bürgerschaftliches Engagement

Der Stiftungsrat bildet die Stiftung Bürgerschaftliches Engagement, die sich aus Einlagen der beteiligten Organisationen, Erblassungen und Spenden finanziert. Diese Konzeption ist von dem Grundgedanken getragen, möglichst alle Partner des Arbeitsmarktgeschehens bei Berücksichtigung ihrer Finanzkraft relativ gleichmäßig zu belasten, weil für alle beteiligten Institutionen – in je unterschiedlicher Weise – ein positiver Nutzen entsteht. Je mehr Einlagen eingeworben werden können, desto größer kann der Kreis der Begünstigten sein.

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