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Rundbrief Bürgerbeteiligung I/1999

Bürgergesellschaft – Ideengeschichtliche Irritationen eines Sympathiebegriffs (2/4)

Handel und Wandel
Wie konnte der Begriff von dort in die westlichen Demokratien überspringen, wo es eine Frontstellung zu diktatorialen Regimen nicht gab? Vermutlich verdankt er seine dortige Karriere einer doppelten »glücklichen Fügung«. Es fügte sich, daß ein Begriff gesucht wurde für die neuen sozialen Bewegungen, die in der Nachfolge der 68er-Bewegungen die postmateriellen Anliegen des Friedens, der Frauen, der Mitwelt vortrugen. Vor allem aber fügte er sich ins Arsenal einer Debatte über Sinn und Wesen der Demokratie, in der sich seit über zwei Jahrhunderten eine politische und eine wirtschaftliche Traditionslinie im Liberalismus gegenüberstehen.
Beide Linien führen auf Ahnvater Locke zurück, ziehen aber seitdem als widerstreitende Stämme durch die Geschichte. Dabei haben sie sich gegeneinander mit jeweils anderen, vorliberalen Traditionen verbündet. Der politische Liberalismus traf auf der Suche nach Vor-Bildern auf eine aus Griechenland und Rom stammende Tradition demokratischer und republikanischer Selbstregierung der freien Bürger, wie sie seit der Renaissance und der Reformation in den oberitalienischen und den niederländischen Handelsrepubliken wiederentdeckt worden war. Dieser älteren Erfahrungslinie entstammt Rousseaus Postulat der Volkssouveränität, aus ihr munitioniert sich die französische Revolution. Beide definieren den Bürger über seine politische Teilhabe am Gemeinwesen und verpflichten ihn zugleich – entschieden antiliberal – auf einen vorgegebenen Gemeinwillen.
Auf der Gegenseite gebärdet sich der Wirtschaftsliberalismus mit Adam Smith als seinem Propheten anfangs genauso unverhohlen antidemokratisch. Der Staat sei dazu da, Leben, Freiheit und Eigentum der Bürger zu schützen, auch gegen den »Neid und Raub« der Unterschichten. Bis in das 19. Jahrhundert verstanden Liberale unter Demokratie nur die unmittelbare Volksversammlung und sahen darin eine anarchische Zusammenrottung des Pöbels. Liberale Politik war Politik von Eliten für Eliten. In seinem Aufstieg zur staatlichen Herrschaft wird das Besitzbürgertum des 19. Jahrhunderts der ursprünglich bekämpften Aristokratie immer ähnlicher (»Schlotbarone«). Aus dieser Verschmelzung des Wirtschaftsliberalismus mit ständischem Obrigkeitsdenken gehen die bis heute in Westeuropa staatstragenden liberal-konservativen Strömungen hervor.

So sehr beide Ahnenreihen im Liberalismus sich befehden, so sehr beeinflussen und überkreuzen sie sich auch gegenseitig. So übernimmt die französische Revolution von Locke den liberalen Gedanken unverletzlicher Grundrechte, aber zugleich von Rousseau die Idee einer uneingeschränkten Herrschaft des Volkswillens – mit ein Grund für die Kämpfe zwischen Girondisten und Jakobinern. In der Folge läutert sich der politische Liberalismus zu einer rechtsstaatlich vermittelten Form der Volksherrschaft, in der die unmögliche Zustimmung aller auf die Mehrheitsregel und die reale Beteiligung auf die Beteiligungschance ermäßigt wird. Die Marktliberalen wiederum gewinnen aus der französischen Revolution eine moderne Theorie der Repräsentation, die es ihnen erlaubt, ihre Tradition der Elitenpolitik mit der ungeliebten Volkssouveränität zu versöhnen. Aus dieser Zusammenfügung durchaus widersprüchlicher Teile entsteht das Muster einer repräsentativen Demokratie, das sich seitdem – in mühevollen Kämpfen, mit Verbiegungen und Rückschlägen, in je nationalen Abwandlungen – als weltweit modellbildende Regierungsform durchsetzt.

Zwei Modelle der Demokratie
Vollends verschwunden sind die alten Fronten bis heute nicht. Sie leben fort als unterschiedliche »Dialekte« im demokratischen Diskurs: Soll im Dauerkompromiß zwischen Herrschaft und Freiheit die Legitimation der Staatsgewalt oder die Beteiligung der Bürger den Vorrang haben? Die Unterschiede des Herkommens werden an keinem Begriff so deutlich wie an dem der Zivilgesellschaft. Während er für die heutigen Vertreter einer demokratisch-republikanischen Bürgergesinnung einen zentralen Ort politischer Meinungs- und Willensbildung bezeichnet, kommt er im liberal-konservativen Vokabular nicht vor.

Man kann sich den Gegensatz anhand von zwei Modellen der Demokratie verdeutlichen, die heutige Debatten als gegensätzliche Denkmuster durchziehen. In idealtypischer Überzeichnung lassen sich beide (nach Habermas) so kennzeichnen: Während in der zivilgesellschaftlichen Variante Demokratie nach dem Modell des Gesprächs konzipiert wird, formt das liberale Denken sie nach dem Modell des Marktes. Die Freiheit des Einzelnen wird im Marktmodell vorrangig als Abwehrrecht gegen den Staat zum Schutz seiner Wirtschaftssphäre gesehen. Der Staat ist demgegenüber ein administrativer Dienstleister, der mittels delegierter Macht gemeinsame Interessen wahrnimmt und über Marktregeln wacht. Indem die konkrete Anwendung seiner Machtmittel unvermeidlich besondere Interessen fördert und andere hintansetzt, erscheint Politik – analog zur Marktkonkurrenz – als ein Wettbewerb um die Beeinflussung dieses Apparats. Die Stimmabgabe ist dann ein Analogon zum Kaufakt: Wie die Währungseinheit ein Quantum Kaufkraft, so repräsentiert jede Stimme ein Quantum gesellschaftlicher Entscheidungsmacht, mit dem das günstigste politische Angebot prämiert wird. Die Fraktionen im Parlament werden wie die Anteilseigner einer Aktiengesellschaft gesehen, die unter Nutzenkalkülen zu Bündnissen und Kompromissen finden.

Das Gegenmodell einer Gesprächsdemokratie sieht den Menschen nicht als isoliertes Individuum, sondern geht von dessen Bezügen zu anderen Menschen und zur Gesellschaft aus, die ihn schon je bestimmen und ausmachen. Ihr Leitwert ist nicht Freiheit von, sondern zur Gesellschaftlichkeit. Die Grundform politischen Handelns ist demnach die diskursive Beratung, das Parlament ihr letztinstanzlicher, aber keineswegs einziger Ort. In einer solchen »deliberativen« Demokratie wird nicht primär um wirtschaftliche Interessen gestritten, sondern um politisch-normative Bewertungen, die sich argumentativ am Maßstab gemeinsamer Kulturnormen bewähren müssen. Was sich in außerparlamentarischen Diskussionen als meinungsführend behauptet, teilt sich den staatlichen Instanzen als mehrheitsbildend mit. Entscheidungen ergehen nach einem Prozeß der strittigen Abwägung nicht als deal, sondern als vorläufige mehrheitliche Vermutung des Richtigen. Aus dieser auf das Gemeinwohl bezogenen Richtigkeitsvermutung erwachsen die Legitimation und zugleich die Grenzen staatlichen Handelns. Der Staat erscheint nicht als gesonderter Apparat, sondern als Zusammenfassung der Sozialbezüge seiner Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlen sind daher auch nicht die einzige Weise ihrer politischen Betätigung, sondern symbolische Grundform einer fortdauernden Mitwirkung am Gemeinwesen, die zusätzlich in vielfältigen anderen Formen und Einrichtungen stattfindet. Gerade dieses Geflecht selbstorganisierter Öffentlichkeiten zwischen dem Einzelnen und dem Staat ist der eigentliche Ort des Politischen.

Versteht sich, daß alle realen Demokratien Elemente beider Denkmodelle enthalten. Allerdings wird in der Gegenüberstellung deutlich, wie übergewichtig westliche Demokratien – auch die der Bundesrepublik – vom marktliberalen Politikmodell geprägt sind. Die Pointe ist nun: Daß die wirtschaftsliberale Konzeption die Freiheit des Einzelnen vorrangig als Schutz vor Politik begreift und eine nichtstaatliche Öffentlichkeit nicht kennt, hat zur gedanklichen und praktischen Folge, daß Politik dann nur noch im Staat stattfindet. Das führt zu einer Auseinanderentwicklung zwischen entpolitisierter Bürgerschaft auf der einen und staatlichem Politikmonopol auf der anderen Seite – wie im ursprünglich bekämpften Absolutismus. Der theoretischen Forderung nach einem »schwachen« Staat zuwider mündet das marktliberale Demokratiemodell so hinterrücks in ein staatszentriertes Politikverständnis, das die Machtfülle des Staates nicht schwächt, sondern stärkt.

So wird auch die dominierende Rolle der Parteien verständlich: Der Wirtschaftsbürger ist in der Privatsphäre geschützt, soll aber auch in ihr verbleiben. Wenn der Wahlakt seine einzige politische Betätigung darstellt, verkehrt sich die Volkssouveränität zu einem Akt der Übertragung, ja der Unterwerfung. Die Parteien werden zu faktischen Inhabern der anteilig auf sie übertragenen gesellschaftlichen Macht; sie sind die Wirklichkeitsform der Volkssouveränität zwischen den Wahlen. Durch den Wahlakt tankt der Staat sich gewissermaßen alle vier Jahre mit einem Vorrat an Legitimität auf, den er über gestufte Legitimationsketten bis in alle Verästelungen staatlicher Amtswaltung verteilt und der ihm über vier Jahre ein vom Bürger unbehelligtes Regieren erlaubt. Die einzigen Politikakteure, die in diesem Modell noch Platz als gesellschaftliche Mittler haben, sind die großen wirtschaftlichen Interessenverbände – der Wirtschaftsbürger im Großformat.

Für ein bürgerschaftliches Demokratieverständnis gilt zu alledem das Gegenteil. Die Volkssouveränität verbleibt unübertragbar beim Volk. Alle staatliche Gewalt ist Beauftragung, nicht Abtretung. Die Aktivbürgerschaft insgesamt, nicht nur die Parteien sind praktischer Ausdruck der Volkssouveränität zwischen den Wahlen. Das parlamentarische System ist nur das auf gesamtverbindliche Letztentscheidung spezialisierte »Zentralorgan« einer gesellschaftlichen Willensbildung und Selbsteinwirkung, an der tausend weitere Öffentlichkeiten mitwirken. Vor diesem großen parlement de tous les jours bleibt jedes staatliche Handeln begründungspflichtig. Dabei gilt: Beteiligung hat Vorrang vor kurzfristiger Effizienz.

Grundsätzlicher kann man kaum streiten, als es in dieser Kontroverse geschieht: Was kennzeichnet den Bürger, die Bürgerin? Wovon und wozu soll er/sie frei sein? Was bedeutet Volkssouveränität, wie wird sie vermittelt und durch wen? Was ist Politik, Staat, Demokratie? – Wer hätte gedacht, daß unter dem Pflaster der »Bürgergesellschaft« inmitten geschichtlicher Ablagerungen eine epochale Tektonik unter Spannung steht!
Tatsächlich ist die politische Wirklichkeit der westlichen Demokratien natürlich komplexer und »gemischter«. Es wäre falsch, das Bild der marktliberalen Politiktradition nur negativ zu zeichnen. Das auf ihr fußende System scharfgeschnittener Rechte und Institutionen hat zu einem geschichtlich ungekannten Maß an Freiheitlichkeit und innergesellschaftlicher Befriedung geführt. Ebensowenig läßt sich das zivilgesellschaftliche Modell nur positiv zeichnen. Sein Bild vom gemeinwohlorientierten, teilhabebereiten Bürger ist idealistisch überfärbt. Die Wirklichkeiten von Macht, Interesse und Gewalt lassen sich nicht vollends in Verständigungsprozessen bändigen. Es ist weder möglich noch wünschenswert, daß ein soziomoralisch gefärbtes Beteiligungsmodell die repräsentative Wahldemokratie schlankweg ersetzt. Wohl aber enthält die demokratisch-republikanische Tradition Elemente, die heute wichtige Korrekturen zum Wirtschaftsliberalismus und zur Parteiendemokratie bieten.

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