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Rundbrief Bürgerbeteiligung II/1999

Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche – Statusfragen und rechtspolitische Probleme (1/2)

Weder ArbeitnehmerIn, noch StudentIn, noch SchülerIn. Für junge Freiwillige existiert bislang kein rechtlich anerkannter Status.
von Henrike Jütting

Kaum etwas ist zur Zeit so in Bewegung wie das »freiwillige Engagement«. An dem öffentlichen Dialog über Sinn, Zweck und Perspektiven von Freiwilligenarbeit beteiligen sich immer mehr PolitikerInnen, WissenschaftlerInnen und praktizierende ExpertInnen. In der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff »freiwilliges Engagement« in verschiedenen Diskussionszusammenhängen verwendet. Etwa in den Diskussionen um die Krise bzw. Zukunft des Wohlfahrtsstaates, in denen um die Zivilgesellschaft, in denen um die Wertedebatte oder in denen um eine neue Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen Staat, Markt und Dritter Sektor. Je nach theoretischem Zugang und partei- bzw. verbandspolitischer Perspektive wird Freiwilligenarbeit unter verschiedensten Akzentuierungen beleuchtet. Gemeinsam ist diesen Debatten aber eher eine philosophische, sozialwissenschaftliche und politische Sicht, während juristische Fragen eher am Rande behandelt werden.

Mit der Frage nach der rechtlichen Stellung von jungen Freiwilligen und rechtspolitischen Aufgaben zur Freiwilligenarbeit im Rahmen des EU-Förderprogramms »Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche« (EFD), erweitert die Tagung, »Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche – Statusfragen und rechtspolitische Probleme«, die Diskurse und Debatten rund um das Thema »Freiwilligenarbeit«.
Die international angelegte Konferenz fand vom 14.–16. April 1999 im World Trade Center in Bremen statt und wurde vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen (ZERP) in Verbindung mit dem Deutschen Büro »Jugend für Europa« und mit der Unterstützung der Europäischen Kommission organisiert und durchgeführt. Die Tagung wendete sich vornehmlich an die einzelnen Akteure innerhalb des EFD: an die Europäische Kommission, als Initiatorin und Koordinatorin des Programms; an die nationalen Agenturen, die mit der Durchführung des EFD auf Länderebene betraut sind und an die vielfältigen Trägerorganisationen und Freiwilligen-Verbände in der Europäischen Union, in denen die Jugendlichen zum Einsatz kommen.
Der Europäische Freiwilligendienst für Jugendliche bietet jungen Menschen im Alter von 18–25 Jahren die Möglichkeit, sich für 6–12 Monate im europäischen Ausland auf gemeinnützige Weise zu engagieren. Ziel des Programms ist es, den Jugendlichen neuartige interkulturelle Lernerfahrungen zu ermöglichen, um ihnen ihre soziale und berufliche Integration zu erleichtern. Weiterhin soll die kommunale Entwicklung in den einzelnen Mitgliedstaaten gefördert werden, indem die Jugendlichen ihren freiwilligen Einsatz vornehmlich in kleinen, lokalen Projekten absolvieren.

Während der Durchführung der Pilotaktion 1996/97 (seit Mitte 1998 läuft der EFD als zweijähriges EU-Förderprogramm) haben sich zahlreiche Fragen hinsichtlich der arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Stellung der Freiwilligen gestellt. Während Zivildienstleistende, Wehrdienstleistende, PraktikantInnen und StudentInnen inzwischen einen allgemein anerkannte Status besitzen, ist die rechtliche Stellung der Freiwilligen innerhalb des EFD weitgehend ungeklärt.

Eröffnet wurde die Tagung im Bremer Rathaus mit den Begrüßungsreden von Christine Wischer, Senatorin für Frauen, Gesundheit, Jugend, Soziales und Umweltschutz der Freien Hansestadt Bremen und Dr. Edith Niehuis, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bonn. Beide Politkerinnen würdigten freiwilliges Engagement als ein wichtiges Element einer demokratischen Gesellschaft und als einen unverzichtbaren Bestandteil einer Politik, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt. Die Rednerinnen hoben besonders die positiven Auswirkungen von internationalen Freiwilligendiensten auf Jugendliche hervor, wie das Erlernen und Vertiefen von Sprachkenntnissen, das Sammeln von Erfahrungen im interkulturellen Bereich und das Erwerben von berufsorientierten Qualifikationen. Prof. Dr. Wilhelm Mader von der Universität Bremen betonte in seinem anschließenden Festvortrag »Institutionalisierte Freiwilligkeit? Jugendgemeinschaftsdienste in zivilen Gesellschaften« vor allem die Bedeutung von Freiwilligendiensten für Jugendliche als neue Lernorte, in denen die heute 20jährigen zu einer neuen Generation europäischer BürgerInnen heranwachsen sollen. Er charakterisierte die Jugendgemeinschaftsdienste u.a. als »Erfahrungsraum moralischer Werte« und »Verbindungsstruktur zwischen den Individuen«. Sie stellten damit Dimensionen einer Zivilgesellschaft dar, die in ihrer Existenz unverzichtbar seien und die von Generation zu Generation neu gesichert werden müßten.

Mit der Begrüßung von Prof. Dr. Hagen Lichtenberg, Konrektor der Universität Bremen und dem Einführungsvortrag von Prof. Dr. Klaus Sieveking (ZERP Universität Bremen) wurde die wissenschaftliche Tagung im World Trade Center eröffnet. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der TagungsteilnehmerInnen und der ReferentInnen (JuristInnen, SozialwissenschaftlerInnen, PädagogInnen, VertreterInnen der Europäischen Kommission, Mitglieder des Deutschen Bundestages, VertreterInnen verschiedenster Organisationen,...) hatte zur Folge, daß die Frage nach der Notwendigkeit und Möglichkeit der Regelung des rechtlichen Status für Freiwillige unter verschiedenen Perspektiven und Blickwinkeln beleuchtet und diskutiert wurde.
Die beiden Vertreter der EU-Kommission, Alexandros Tsolakis und Maria da Graca Barbedo (Generaldirektion XXII), betonten in ihren Beiträgen die Wichtigkeit eines international anerkannten Status für die jungen Freiwilligen. Besonders Maria da Graca Barbedo verwies darauf, daß die Freiwilligen auf keinen Fall steuerrechtlich und versicherungstechnisch als ArbeitnehmerInnen behandelt werden dürften, da es sich bei dem EFD um ein freiwilliges Bildungsangebot handele und nicht um ein »ArbeitnehmerInnenprogramm«. Frau da Graca Barbedo unterstrich zudem die Verantwortung der Mitgliedstaaten bei der Frage nach der rechtlichen Stellung der Jugendlichen. Hier bemängelte sie, daß die Mitgliedstaaten, was die Versicherung der Freiwilligen anginge, zu unflexibel handelten. Die Aufgabe der Kommission sei es lediglich die Rahmengesetze zu schaffen, sie habe keinerlei Kompetenz, was beispielsweise die Steuerregelungen der Mitgliedstaaten anginge, so da Garca Barbedo.

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