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Rundbrief Bürgerbeteiligung II/1999

Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche – Statusfragen und rechtspolitische Probleme (2/2)

Die Problematik der ungeklärten rechtlichen Regulierung bezüglich des Status der Freiwilligen aus Sicht der Mitgliedstaaten, wurde auch in den Länderberichten deutlich, die von ReferentInnen der Länder Deutschland, Frankreich, England, Niederlande, Italien und Norwegen vorgetragen wurden. So besteht beispielsweise Klärungsbedarf ob das Freizügigkeitsrecht auch für Freiwillige ohne Arbeitnehmerstatus gilt oder ob es einer Ergänzung des Freizügigkeitsrechts bedarf, vergleichbar der Regelung für StudendtInnen. Ebenso ist die Frage nach dem Sozialversicherungsschutz für die Freiwilligen und seiner Finanzierung aufgekommen. In diesen Kontext gehören auch Fragen nach den steuerrechtlichen Auswirkungen des freiwilligen Einsatzes der Jugendlichen.

Sowohl in den Arbeitsgruppen, in denen die Mitglieder des Plenums die Möglichkeit hatten die Ausgestaltung des Status der Freiwilligen unter verschiedenen Fragestellungen zu diskutieren, als auch auf der abschließenden Podiumsdiskussion, an der PolitikerInnen als auch VertreterInnen einschlägiger Freiwilligenverbände teilnahmen, wurde deutlich: es besteht ein großer Bedarf nach einer konkreten Regulierung auf nationaler und europäischer Ebene zur institutionellen Absicherung des EFD.

Ein konkreter Vorschlag dazu kam im Verlauf der Podiumsdiskussion u. a. von Ulrich Frey, Leiter der Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden. Er sprach sich für ein »Freiwilligengesetz« in Deutschland aus, das gewährleistet, daß die verschiedenen Freiwilligendienste miteinander vergleichbar werden und das zudem kohärent ist mit Empfehlungen auf europäischer Ebene.

Als Ergebnis dieser Tagung läßt sich festhalten, daß die rechtliche Regulierung des EFD sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene festgeschrieben werden muß. Zur Aufgabe der EU sollte die Anerkennung eines Freiwilligendienstes sui generis als NichtarbeitnehmerInnenverhältnis und die Festschreibung eines allgemein anerkannten Freiwilligenstatus zählen. Auf nationaler Ebene ist zunächst das Aufenthaltsrecht für ausländische Freiwillige zu regeln. Die einschlägigen Gesetze und Verordnungen zum Aufenthaltsrecht müssen die Mindestversicherung sowie die Zahlung von Taschengeld, das Bereitstellen einer Unterkunft und Verpflegung als ausreichende Grundlage für die Aufenthaltsgewährung für ausländische Freiwillige anerkennen. Weiterhin muß ein Mindeststandard für die soziale Sicherung der Freiwilligen vorgeschrieben werden. Hier ist vor allem die Krankenversicherung innerhalb einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zu nennen sowie die Anerkennung entsprechender Versicherungen der ausländischen Freiwilligen in Deutschland. Als letzter Punkt soll hier genannt werden, daß die Mitgliedstaaten die Mittel zur Existenzsicherung für die Freiwilligen grundsätzlich steuerfrei stellen sollten und das speziell in Deutschland die Gesetze für das Kindergeld bzw. die Kinderfreibeträge den EFD als gesetzlich anerkannten Freiwilligendienst beinhalten sollten.

Die Tatsache, daß die Förderung und der Ausbau von Freiwilligendiensten, zumindest in der Bundesrepublik Deutschland, eine große Beachtung in Gesellschaft und Politik finden (hier sei auf eine Vereinbarung im Koaltionsvertrag der SPD/DIE GRÜNEN zum Ausbau und Förderung nationaler und grenzüberschreitender Freiwilligendienste und auf das Manifest der Robert-Bosch-Stiftung »Jugend erneuert Gemeinschaft – Manifest für Freiwilligendienste in Deutschland und Europa« verwiesen), läßt Hoffnung aufkommen, daß junge Freiwillige zukünftig ihren Dienst innerhalb eines rechtlich abgesteckten Rahmens leisten können.

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