Satzung (1/4)
§ 1
Name, Sitz und Rechtsform
Die Stiftung
führt den Namen: »Die Mitarbeit«
Stiftung für staatsbürgerliche Mitverantwortung Berlin.
Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Berlin.
§ 2
Zweck der Stiftung
| 1. | Die Stiftung ist ein Selbsthilfewerk politisch verantwortungsbewusst handelnder Staatsbürger. | ||||||
| 2. | Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung. Sie will | ||||||
|
|||||||
| 3. | Die Stiftung ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. | ||||||
| 4. | Zuwendungen an die Stifter sind ausgeschlossen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden. Das gilt auch für etwaige Gewinne der Stiftung. | ||||||
| 5. | Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Sie dürfen weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung der Förderung politischer Parteien verwendet werden. |
§ 3
Vermögen
der Stiftung
| 1. | Das Anfangskapital der Stiftung beträgt DM 100.000,--. Durch weitere Zuwendungen soll das Stiftungskapital aufgestockt werden. |
| 2. | Die Stiftung erfüllt ihre satzungsgemäßen Aufgaben aus Erträgnissen des Stiftungsvermögens und aus solchen Zuwendungen Dritter, die nach der bei der Zuwendung getroffenen Bestimmung nicht dem Stiftungskapital zuzuführen sind. |
| 3. | Zur Erfüllung gegebener Zusagen oder aus wichtigen Gründen darf mit Genehmigung des Stiftungsrates das Stiftungskapital angegriffen werden. Für die Wiederauffüllung des Stiftungskapitals hat der Stiftungsvorstand Sorge zu tragen. |



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