Werkstatt Vielfalt

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Hier finden Sie Antwort auf folgende Fragen:

Was kann nicht gefördert werden?

Das Programm fördert keine kurzfristigen Vorhaben (z.B. einmalige Veranstaltungen oder Kurse sowie Vorhaben unter 6 Monate).

Das Programm fördert keine allgemeine Vereinsarbeit, keine Einzelfallhilfe für bedürftige Personen (z.B. therapeutische Einzelhilfe, Stipendium).

Das Programm kann auch keine finanziellen Lücken auffangen, die sich z.B. durch die Streichung öffentlicher Mittel bei Institutionen oder Einrichtungen ergeben haben.  nach oben

Können Einzelpersonen oder Initiativen einen Antrag stellen?

Ja, sie können einen Antrag stellen. Einzelpersonen sowie Initiativen ohne Vereinsstruktur benötigen aber für die Abwicklung im Falle einer Förderung (Mittelverwaltung, Abrechnung etc.) Partner (z.B. gemeinnütziger Verein, Schule, Kommune).  nach oben

Was muss bei der Zeitplanung für das Projekt beachtet werden?

Die Mittel der Robert Bosch Stiftung können im Falle einer Förderung erst ab Datum der Bewilligung für die geplanten Aktivitäten ausgegeben werden. Eine rückwirkende Projektförderung ist nicht möglich.

Andere beantragte bzw. vorhandene Mittel sind davon nicht betroffen.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der für das Projekt gewählte Zeitraum und die geplanten Zeiteinheiten/Arbeitsschritte realistisch sind.  nach oben

Sind Eigenmittel und Drittmittel Voraussetzung?

In der Regel sollen Eigenmittel (personelle und sachliche Ressourcen) vorhanden sein. Hierzu zählen beispielsweise auch die Teilnehmerbeiträge, die erhoben werden.

Es ist wünschenswert, dass Drittmittel beantragt wurden. Eigen- und Drittmittel sind nicht Voraussetzung für die Förderung durch die Robert Bosch Stiftung.
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Welche Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden?

Vereine müssen ihrem Antrag ihre Satzung, einen Auszug aus dem Vereinsregister sowie eine gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung beifügen.

Die Projektidee soll auf Zusatzblättern beschrieben werden. Ggf. können Flyer oder Berichte zur Einrichtung/Institution beigelegt werden, um die Ziele und Tätigkeiten ausführlicher dazulegen.  nach oben

Gibt es eine Vergütung für Ehrenamtliche?

Ehrenamtliche erhalten einen Auslagenersatz über die entstandenen konkreten Kosten (z.B. für Fahrkosten, Kopien, Arbeitsmaterial), die anhand von Belegen nachgewiesen werden müssen.

Wenn eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter/in ausgeübt wird, besteht auch die Möglichkeit, eine sog. Übungsleiterpauschale entsprechend den Einsatzstunden im Monat anzusetzen.  nach oben

Wer ist unterschriftsberechtigt?

Die Unterschrift auf dem Antragsformular muss rechtsverbindlich sein, damit der Antrag angenommen werden kann. Projektleiter/innen sind nicht immer unterschriftsberechtigt.

Unterschriftberechtigt sind Geschäftsführer/innen bzw. Vorsitzende. Es besteht auch die Möglichkeit, dass diese Personen der Projektleitung eine Vollmacht ausstellen und deren Unterschrift damit gültig ist. Die Vollmacht muss der Stiftung vorgelegt werden.  nach oben

Ist eine erneute Antragstellung möglich, wenn bereits in den Vorrunden ein Projekt von der Robert Bosch Stiftung bewilligt wurde?

Ja, wenn es sich um eine neue Projektidee handelt. Folgeanträge für ein von der Robert Bosch Stiftung bereits gefördertes Projekt sind nicht möglich.  nach oben

Können Anträge auch nach der Ausschreibungsfrist eingereicht werden?

Nein, es gilt das Datum des Poststempels. Für verspätet eingereichte Projektanträge besteht aber die Möglichkeit, ggf. in der nächsten Runde einen erneuten Antrag einzureichen.  nach oben


Ansprechpartner

Björn Götz-Lappe
Tel. (02 28) 6 04 24-12
goetz-lappe(at)mitarbeit.de

Timo Jaster
Tel. (02 28) 6 04 24-17
jaster(at)mitarbeit.de