mitarbeiten (1/2020)

Förderfonds Demokratie: Zweite Bewerbungsphase

Zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen aus dem gesamten Bundesgebiet können sich ab sofort für die zweite Runde des Förderfonds Demokratie bewerben. Angesprochen werden Projekte, Initiativen und Ideen, die sich der offenen Gesellschaft und ihren demokratischen Werten verpflichtet fühlen, sich auf der Grundlage der Menschenrechte für das Gemeinwohl engagieren, die Dialogfähigkeit und Pluralität fördern und deren Arbeit ganz oder in Teilen durch freiwilliges bürgerschaftliches Engagement getragen wird.

Demokratie lebt vom Mitmachen. Demokratisches Handeln muss in einem gemeinsamen Lernprozess entwickelt und geübt werden. Vor diesem Hintergrund werden mit dem Förderfonds Demokratie vorbildliche Vorhaben, Ideen und Projekte unterstützt, die einen Beitrag zur Stärkung der Demokratie leisten. Menschen sollen ermutigt werden, demokratische Mitverantwortung zu übernehmen.

Noch bis zum 31. März 2020 können sich zivilgesellschaftliche Demokratie-Initiativen (z.B. gemeinnützige Vereine, Stiftungen, Kinder- und Jugendprojekte, wissenschaftliche Institute, Sozialunternehmen, gGmbHs und selbstorganisierte Initiativen ohne Vereinsstruktur) aus dem gesamten Bundesgebiet bewerben. Bewerbungen können online und postalisch eingereicht werden. Der Förderzeitraum für alle geförderten Vorhaben der zweiten Runde beträgt maximal 9 Monate (1. Juli 2020 bis 31. März 2021).

Alle geförderten Projekte und Vorhaben erhalten zusätzlich zur finanziellen Unterstützung von 5.000,00 Euro die Gelegenheit, an einer Projektwerkstatt teilzunehmen, die den Austausch, die Vernetzung und die Professionalisierung der Projekte unterstützt. Über die abschließende Auswahl der Projekte und die Bewilligung der Mittel entscheidet eine Jury, die sich aus Vertreter/innen der acht fördernden Stiftungen und der Stiftung Mitarbeit zusammensetzt.

Die Bewerbung steht unter der Leitfrage: »Was trägt Ihr Projekt zur Stärkung der Demokratie bei?«. Die Bewerberinnen und Bewerber erläutern im Förderantrag, welche demokratischen Impulse und welchen demokratischen Mehrwert das Projekt, die Idee, das Vorhaben im jeweiligen Wirkungskreis entfaltet. Innovative Ansätze und Vorhaben zur Demokratieentwicklung können auf dieser Grundlage eine Anschubfinanzierung erhalten, erprobte Projektideen, die bereits andernorts erfolgreich waren, können an andere Standorte transferiert werden. Somit sind auch solche Vorhaben förderfähig, die bereits vor Beginn der Förderung gestartet sind. Es ist ausdrücklich gewünscht, dass sich geförderte Projekte mit weiteren Partnern vernetzen und im Rahmen ihrer Arbeit mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung oder Wirtschaft kooperieren.

Ausführliche Informationen zur aktuellen Ausschreibung sowie ein Bewerbungsformular im Netz unter www.foerderfonds-demokratie.de