mitarbeiten (4/2008)

Gender Budgeting im Beteiligungshaushalt

Was müssen Kommunen beachten, wenn sie ihren Beteiligungshaushalt geschlechtergerecht gestalten wollen? Wie kann es gelingen, für die Bürgerinnen und Bürger Informationen über die finanzrelevanten Geschlechterverhältnisse bereitzustellen und so Gender Budgeting mit dem Beteiligungshaushalt zu verbinden?  Eine Machbarkeitsstudie der Bundesregierung zum Gender Budgeting sieht eine wesentliche Voraussetzung darin, dass das Beteiligungsverfahren so ausgestaltet ist, dass es Frauen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten bietet wie Männern.

Der 1999 geschlossene Vertrag von Amsterdam verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, das Prinzip des Gender Mainstreaming in allen relevanten Politikbereichen umzusetzen. Im Rahmen eines kommunalen Beteiligungshaushalts kann diese Vorgabe durch die Strategie des sog. Gender Budgeting erreicht werden. Die einzelnen Ausgabenfelder im Haushaltsplan werden danach bewertet, ob sie die Gleichstellung von Jungen und Mädchen, von Frauen und Männern fördern. Kein Haushalt ist geschlechtsneutral. Deshalb benötigen die Bürgerinnen und Bürger Informationen darüber, wie sich die städtischen Finanzen auf die Lebenssituation von Frauen und Männern auswirken. Gender Budgeting schafft im Ergebnis für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kommunalverwaltungen eine geschlechterdifferenzierte Kostentransparenz und berücksichtigt so die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern. Soll Gender Budgeting gelingen, muss das Beteiligungsverfahren Frauen die gleichen Beteiligungsmöglichkeiten bieten wie Männern. Die Studie verweist in diesem Zusammenhang auf vier Punkte, die für einen geschlechtergerechten Beteiligungsprozess unerlässlich sind.

  1. Die Information über das Beteiligungsverfahren muss Frauen erreichen. Die Informationen müssen an Orten und in Medien verbreitet werden, die von Bürgerinnen genutzt werden. Alle Informationen müssen geschlechtergerecht formuliert werden.

  2. Das Beteiligungsverfahren muss für Frauen gleichberechtigt zugänglich sein. Online-Beteiligungen schließen z.B. ältere Frauen tendenziell aus, weil sie seltener als ältere Männer das Internet nutzen.

  3. Beteiligungsverfahren müssen geschlechtergerecht moderiert werden, so dass Frauen gleichberechtigt zu Wort kommen.

  4. Beteiligungsverfahren müssen geschlechterdifferenziert dokumentiert werden, damit deutlich wird, ob Frauen gleichberechtigt beteiligt waren und ob Frauen und Männer unterschiedliche Prioritäten setzen.



vgl. Färber, Christine: Gender Budgeting im Beteiligungshaushalt. Newsletter Wegweiser Bürgergesellschaft 19/2008, www.buergergesellschaft.de/106738/#3658