mitarbeiten (4/2020)

Beteiligungsrat: Potenziale und Kriterien der Bürgerbeteiligung

Im Gegensatz zur lokalen Ebene sind die Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf Bundesebene noch kaum entwickelt. In einem Gastbeitrag, der im Rahmen eines aktuellen Themenschwerpunkts im eNewsletter Wegweiser Bürgergesellschaft der Stiftung Mitarbeit erschienen ist, stellen Prof. Brigitte Geißel und Stefan Jung das Modell eines Beteiligungsrats für die Bundesrepublik vor. Für sie steht fest: damit Bürgerbeteiligung ihre Qualitäten vollständig entfalten kann, muss sie ein dauerhafter Bestandteil der Bundespolitik werden.

Nach Ansicht der beiden Wissenschaftler kann Bürgerbeteiligung dazu beitragen, Defizite in der Bundespolitik zu beheben, die zur Unzufriedenheit mit dem Funktionieren der Demokratie beitragen. Deshalb schlagen sie einen Beteiligungsrat für die Bundespolitik vor, der Bundestag und Bundesregierung »sowohl vor Beginn, als auch während des Gesetzgebungsprozesses unterstützen« soll. Beteiligungsräte können von oben (Bundesregierung, Bundestag) oder von unten (Zivilgesellschaft) eingeleitet werden. Teilnehmen können deutsche Staatsbürger/innen, Jugendliche ab 14 Jahren und Ausländer/innen, die mindestens drei Monate in Deutschland wohnhaft sind.

Ziel eines Beteiligungsrats ist es, einen Beratungsbericht zu erstellen, der an die Bundesregierung oder den Bundestag übermittelt wird. Design, Ablauf und insbesondere der Umgang mit den Empfehlungen der Beteiligungsräte sollten gesetzlich verankert werden, um eine dauerhafte Nutzung von Beteiligungsräten zu ermöglichen. Eine Koordinationsstelle garantiert als Teil der Bundestagsverwaltung eine »professionelle und unabhängige Organisation und Durchführung». Die Koordinationsstelle wird durch einen Beirat ergänzt. Der Beirat stellt u.a. sicher, dass die Koordinationsstelle bei der Auswahl der Teilnehmer/innen und Expert/innen der gesellschaftlichen Diversität Rechnung trägt. Schließlich werden die Empfehlungen der Beteiligungsräte sowie die Stellungnahmen der Bundesregierung oder des Bundestags auf einem Online-Beteiligungsportal veröffentlicht, das von der Koordinationsstelle betreut wird. Bürger/innen finden hier aktuelle Informationen zu allen laufenden und geplanten Gesetzesvorhaben. Auf dem Beteiligungsportal findet auch die Online-Beteiligung der Beteiligungsräte statt und Bürger/innen können eine Initiative für einen Beteiligungsrat starten. So aufgesetzt, könne ein Beteiligungsrat »die Gesetzgebung effektiver, inklusiver und transparenter gestalten«.

Der vollständige Themenschwerpunkt mit allen Beiträgen im Netz unter www.netzwerk-buergerbeteiligung.de